Impressum/AGB


Inhaber:
Dipl.Ing. Ottmar Schwörer
D - 79224 Umkirch
Im Herrengarten 6
Tel. +49 (0) 173 520 3739

e-mail: info@ct-vision.de
Internet: www.ct-vision.de
USt.-ID Nr.: DE267192906

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen ct-vision
1.0 Verträge
Im geschäftlichen Verkehr zwischen den Vertragspartnern (Auftraggeber und Auftragnehmer) gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ct-vision, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Grundsätzlich bedürfen diese der Schriftform. Zwischen den Vertragspartnern kommt neben der AGB nur deutsches Recht zur Anwendung. Wird diese AGB einmal in einen Vertrag einbezogen, wird diese auch für zukünftige Verträge Anwendung, ohne dass erneut auf diese AGB hingewiesen wird.
Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3 und die §Â§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit von in den §§ 308 und 309 genannten Vertragsbestimmungen führt; auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
2.0 Auftragsdurchführung
Alle Aufträge werden durch ct-vision schriftlich oder mündlich bestätigt. Der Auftraggeber überlässt der ct-vision das zu prüfende Teil für die Dauer des vereinbarten Prüfzeitraums. Die ct-vision vollbringt die vereinbarte Dienstleistung, ohne zu beurteilen, ob das Teil die Vorgaben gemäss Lasten/Pflichtenheft erfüllt werden. Für etwaige Fehler in den Kundenvorgaben kann die ct-vision nicht haftbar gemacht werden.
Die ct-vision ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen, die weitere Durchführung des Auftrags abzulehnen.
Die ct-vision übernimmt keine Konstruktionstätigkeiten.
Bei der Tomografie kann es zu bauteilbedingten Artefakten kommen. Dies kann dazu führen, dass in diesen Bereichen keine Auswertungen gemacht werden können.
3.0 Zusammenarbeit der Vertragsparteien
Damit die Aufträge erfolgreich durchgeführt werden können, obliegt es dem Auftraggeber die ct-vision umfassend zu informieren. Hierbei sind Prüfobjekte mit qualifizierten Prüfanweisungen bereitzustellen. Die von ct-vision vorgelegten Ergebnisse, Protokolle und ähnliches sind vom Auftraggeber unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit hinsichtlich des zugrunde gelegten Sachverhaltes zu überprüfen.
4.0 Datensicherung und Geheimhaltung
Alle uns zur Verfügung gestellten Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht und werden ausschliesslich für den erteilten Auftrag verwendet. Die ermittelten Daten verbleiben im Besitz von ct-vision bis der Auftrag vollständig abgearbeitet wird, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart eine gesonderte Geheimhaltungs- und Verbindlichkeitserklärung. Die Archivierung der ermittelten Daten sind nicht Gegenstand des Auftrags, d.h. bei Datenübergabe an den Kunden, können diese auf den Netzwerken der ct-vision gelöscht werden.
5.0 Folgen von Pflichtverletzungen.
Der Auftrag kann erst ausgeführt werden, wenn alle vertraglich vereinbarten Prüfteile bei ct-vision eingetroffen sind, d.h. ct-vision ist bis zum Eingang einer korrekten Auftragserteilung zur Auftragsdurchführung nicht verpflichtet. ct-vision kommt dadurch mit ihren Leistungen nicht in Verzug. Hat die ct-vision durch Verzögerung Mehrkosten, trägt diese der Auftraggeber. ct-vision kommt mit ihren Leistungen nicht in Verzug, wenn die verspätete Leistung auf folgende Ereignisse zurückzuführen sind:
Ausfall des zuständigen Kundenbetreuers bzw. Prüfverantwortlichen, Höhere Gewalt, Streik, Maschinenstörung, Aussperrung, Terroranschlägen und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse. ct-vision übernimmt keine Haftung für folgende Schäden: Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Obliegenheiten aus Kapitel 3 dieser AGB unabhängig, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht oder unzureichend nachgekommen ist, insbesondere, wenn die Prüfanweisung unzureichend oder fehlerhaft ist oder nicht eingehalten werden kann oder wenn der Auftraggeber unvollständige oder fehlerhafte Informationen über das Prüfobjekt erteilt. Schäden, die unvorhersehbar und durch ct-vision nicht zu verantworten sind. Ansprüche gegen ct-vision auf Ersatz eines Vermögensschadens verjähren in zwei Jahren nach ihrer Entstehung.
6.0 Transport, Verpackung
Die Teile sind ct-vision frei anzuliefern. Die Kosten der Rücksendung des Prüfteile trägt der Auftraggeber, wobei die Rücksendung nach Zahlungseingang abgewickelt wird. Dabei wird die Anlieferverpackung benutzt. Die Versandmethode ist dieselbe wie bei der Anlieferung. Evtl. benötigtes Material zur Transportsicherung und zur Verpackung sowie Anleitungen zur Handhabung der Transportsicherung und Verpackung sind vom Auftraggeber beizustellen. Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7.0 Rechnungstellung
ct-vision stellt ihre Leistungen jeweils nach Abschluss der Angebotserstellung und nach Abschluss der Dienstleistung in Rechnung. Diese sind bei Fälligkeit ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist ct-vision berechtigt, die Arbeiten bis zur Begleichung der Forderung einzustellen. Die Parteien vereinbaren, dass ct-vision bis zum Zahlungseingang ein Pfandrecht an dem Prüfobjekt hat.
8.0 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort der Auftragsdurchführung und der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist Freiburg. ct-vision ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.